Wie geht das Programm 2010 vor?

Das im Februar 1999 aufgelegte Schallschutzkonzept sah vor, die Ausführungen der Schallschutzmassnahmen bis 2005 und die Rückerstattung der Kosten für bereits freiwillig eingebaute Schallschutzfenster in lärmempfindlichen Räumen bis 2010 abzuschliessen. Auf Grund der seither eingetretenen Veränderungen muss ein neues Schallschutzkonzept erarbeitet und wiederum öffentlich aufgelegt werden. So lange kein neues, rechtlich bindendes Betriebsreglement vorliegt, ist dies nicht möglich.

Wo die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich und unabhängig vom dereinst festgesetzten Betriebsreglement überschritten sein werden, ist das Programm 2010 gleichwohl mit der Umsetzung von Schallschutzmassnahmen beschäftigt.